Bildungsurlaub
Für Angestellte und Auszubildende besteht die Möglichkeit für die Teilnahme an der tekom-Jahrestagung einen Antrag auf Bildungsurlaub zu stellen. Die Tagung wird als berufliche Weiterbildungsmaßnahme anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass einige Bundesländer den Bildungsurlaub nicht anbieten oder die tekom-Frühjahrstagung 2023 die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Für folgende Bundesländer beantragen wir einen Bescheid für Bildungsurlaub: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Sobald dieser für die tekom-Frühjahrstagung 2023 bestätigt wurde, stellen wir den Bescheid zum Herunterladen zur Verfügung. Es besteht keine Garantie, dass der Bildungsurlaub für die tekom-Frühjahrstagung in allen beantragten Bundesländern bestätigt wird.
Vorliegende Bescheide:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Voraussetzung für einen offiziellen Bildungsurlaub ist ein Ausbildungs- oder Angestelltenverhältnis.
Entscheidend für den Antrag ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort!
Ab Bestätigung finden Sie die Bescheide für die einzelnen Bundesländer hier.
Das E-Ticket ist die Bestätigung, die zur Beantragung benötigt wird. Wenn Sie zudem eine Teilnahmebestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte nach der Tagung an s.garic(at)tekom.de.
Ca. 9 Wochen vor Tagungsbeginn müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem Anschreiben. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Hier gibt es konkrete Informationen pro Bundesland:
Die tekom-Frühjahrstagung als berufliche Weiterbildungsmaßnahme
Auf der Tagung werden Vorträge und Workshops in folgenden Themenbereichen angeboten: User Experience, Intelligente Information, Professionelle Sprache, Technische Übersetzung und Lokalisierung, Erstellungsprozesse und -technologien, Redaktionsmanagement, Themen rund um die Technische Kommunikation.
Das Programm finden Sie ab Februar 2023 auf unserer Webseite.